Erbschaft
Helfen Sie den Tieren - über Ihr Leben hinaus!
Sie möchten auch nach Ihrem Tod Tieren helfen und das Tierheim Sinsheim unterstützen? Zu diesem Zweck besteht die Möglichkeit, den Tierschutzverein Sinsheim und Umgebung e.V. in Ihrem Testament mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zu bedenken. Ohne Spenden, Erbschaften und Nachlässe von tierlieben Menschen könnte unser Verein nicht bestehen. Sie machen einen wesentlichen Teil bei der Finanzierung unserer Tierschutzarbeit aus. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Leben hinaus für den Tierschutz in Sinsheim zu engagieren und damit unsere Arbeit nachhaltig zu unterstützen, um weiterhin Tieren in Not helfen zu können.
Da wir vom Finanzamt Sinsheim als gemeinnütziger Verein anerkannt sind, sind wir von der Erbschaftssteuer befreit, so dass der gesamte im Testament aufgeführte Betrag dem Tierheim Sinsheim zugutekommt. Haben Sie Fragen zu den Möglichkeiten unser Tierheim in Ihrem Testament zu bedenken, dann schreiben Sie uns eine Mail an
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Diskretion ist dabei für uns selbstverständlich.
Sie möchten auch nach Ihrem Tod Tieren helfen und das Tierheim Sinsheim unterstützen? Zu diesem Zweck besteht die Möglichkeit, den Tierschutzverein Sinsheim und Umgebung e.V. in Ihrem Testament mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zu bedenken. Ohne Spenden, Erbschaften und Nachlässe von tierlieben Menschen könnte unser Verein nicht bestehen. Sie machen einen wesentlichen Teil bei der Finanzierung unserer Tierschutzarbeit aus. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Leben hinaus für den Tierschutz in Sinsheim zu engagieren und damit unsere Arbeit nachhaltig zu unterstützen, um weiterhin Tieren in Not helfen zu können.
Da wir vom Finanzamt Sinsheim als gemeinnütziger Verein anerkannt sind, sind wir von der Erbschaftssteuer befreit, so dass der gesamte im Testament aufgeführte Betrag dem Tierheim Sinsheim zugutekommt. Haben Sie Fragen zu den Möglichkeiten unser Tierheim in Ihrem Testament zu bedenken, dann schreiben Sie uns eine Mail an
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